Willkommen!

Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Mitglieder zu verwalten und zu nutzen. Sie hat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Jagdpachtverträge für den Ersatz der den Mitgliedern entstehenden Wildschäden zu sorgen.

Die Jagdgenossenschaft Schönböken hat ihren Sitz in 24601 Schönböken und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Aufsichtsbehörde ist der Landrat/die Landrätin des Kreises Plön als untere Jagdbehörde.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden bejagbaren Grundstücke (Jagdgenossinnen und Jagdgenossen).

Neuigkeiten und Veröffentlichungen der Jagdgenossenschaft finden Sie unter Bekanntmachungen.